2015 wurde das Recht auf inklusive Beschulung im Baden-Württembergischen Schulgesetz verankert. Der Anne-Frank-Grundschule ist es schon seit 2001 ein Anliegen, Kinder mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam zu unterrichten. Momentan gibt es an der Anne-Frank-Grundschule 3 Klassen, in denen gemeinsamer Unterricht stattfindet. In diesen arbeiten die Grundschullehrkraft und eine Lehrkraft des SBBZ (Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum) als Tandem zusammen. Je nach Förderbedarf der Schüler*innen ist die Sonderpädagog*in ständig oder zeitweise im Unterricht anwesend. Sie/er unterstützt die verschiedenen Formen des differenzierten Unterrichts und hat dabei die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte im Fokus. Die Kinder der inklusiven Klassen haben somit mehrere Bezugspersonen. Zusätzlich gibt es je nach Unterstützungsbedarf der Kinder auch noch Assistenzkräfte, Schulbegleitungen oder FSJler im Team.
Alle Kinder der Klasse sollen bei uns mit Ihren Stärken und Schwächen gemeinsam leben und lernen können. Eine positive Beziehungsgestaltung steht dabei für uns im Vordergrund. Wir merken, dass alle Kinder soziale Kompetenzen entwickeln, wenn sie erleben, dass Vielfalt sein darf und dass es normal ist, sich gegenseitig zu unterstützen und zu helfen.
Für uns ist ein guter allgemeiner Unterricht auch ein guter inklusiver Unterricht, da alle Kinder davon profitieren, wenn im Unterricht die Lerninhalte möglichst handlungsorientiert und mit allen Sinnen erarbeitet werden.
Insofern empfinden wir das inklusive Arbeiten als eine große Bereicherung für die gesamte Schulgemeinschaft.